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Navis nur im Stand bedienen

Von: Georg Weinand

26.11.2009
Navis nur im Stand bedienen

Bild: Archiv

Wer während der Fahrt auf der Autobahn an seinem Navigationsgerät hantiert und dabei einen Auffahrunfall verursacht, handelt nach Ansicht des Landgerichts Potsdam grob fahrlässig und muss deshalb für den Schaden aufkommen (AZ: 6 O 32/09). Das teilt die Deutsche Anwaltshotline mit.

In dem Fall scherte der Fahrer eines gemieteten Mercedes nach einem Überholvorgang wieder in die rechte Fahrbahn ein. Nun wollte er sich mittels seines Navigationsgerätes vergewissern, ob er bei dem längeren Manöver nicht die Raststätte verpasst hatte, an der er zur Toilette gehen wollte. Beim Umschalten des Geräts auf den entsprechenden Suchmodus verlor er offenbar für einen Augenblick den Verkehr aus dem Auge und fuhr auf den vorausfahrenden Pkw auf.

Trotz einer vertraglich auf 950 Euro beschränkten Selbstbeteiligung weigerte sich die Mietwagenfirma, den darüber hinausgehenden Schadensbetrag in Höhe von 4.550,16 Euro zu übernehmen. Der Mann habe grob fahrlässig gehandelt und damit jeglichen Haftungsanspruch seitens der Vermietfirma verloren. Diese Ansicht vertrat der Mieter des Fahrzeugs nicht, sondern argumentierte, dass er nichts Fahrlässiges darin sehen könne, von einem rechtmäßig im Fahrzeug installierten Gerät auch während der Fahrt entsprechende Informationen abzurufen.

Die Potsdamer Richter gaben der Vermietfirma recht und erklärten, dass Eingaben ins Navigationsgerät für die Berechnung von Strecken oder ähnlichem nur im Stand zu erfolgen haben. Dies gelte umso mehr auf den besondere Aufmerksamkeit verlangenden Autobahnen.


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